BEGLAUBIGTE URKUNDEN

Beglaubigte Übersetzungen werden meist zur Vorlage bei Ämtern, Gerichten oder ähnlichem benötigt. Diese können ausschließlich von einem ermächtigten, vereidigten oder beeidigten Übersetzer angefertigt werden. Als öffentlich bestellte und beeidigte Urkundenübersetzer der chinesischen Sprache für Baden-Württemberg (gültig in DACH) sind wir befähigt, chinesische amtliche Dokumente zu übersetzen. Durch die Beglaubigung wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung offiziell bescheinigt, so dass diese als Urkunde in allen gerichtlichen und behördlichen Stellen gesetzlich anerkannt ist.

  • Urkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunde)
  • Qualifikationsnachweise (Personalausweis, Reisepass, Führerschein)
  • Zeugnisse (Schul-, Diplom-, Führungs-, Arbeitszeugnis)
  • Gerichtsurteile, notarielle Urkunden

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